Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft besteht aus den Vorsitzenden und Stellvertreter(innen) der Klassenpflegschaften. Außerdem sind zwei Vertreter(innen) der Schüler(innen)versammlung und die Schulleitung als Gäste anwesend. In der Schulpflegschaft wird über Entwicklungen an der Schule informiert, die Eltern artikulieren ihre Wünsche für die Schulkonferenz und wählen ihre entsprechenden Vertreter(innen).

 

Geschäftsordnung

 

Wahlordnung für Schulmitwirkung

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